Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines
Alle Aufträge gelten zu nachfolgenden Bedingungen, die der Kunde durch Auftragserteilung anerkennt. Sämtliche mündliche Nebenabreden, die mit unseren Bedingungen nicht übereinstimmen, benötigen eine schriftliche Bestätigung unsererseits. Nebenabsprachen mit unseren Außendienstmitarbeitern, z.B. abweichende Preise / Zahlungszugeständnisse... gelten nur nach Rücksprache bzw. schriftlicher Bestätigung von uns.

Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zuzüglich 1,5% Verpackungs & Transportversicherungsanteil, vom Netto Warenwert berechnet.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Durch unterschiedliche Containereingänge sind sinnvolle Teillieferungen jederzeit gestattet, obliegen aber der Wirtschaftlichkeit.

Lieferungen innerhalb Österreich: Aufträge über € 500,-- NettoWarenwert werden FREI HAUS geliefert. Bei Lieferungen unter € 500,-- NettoWarenwert, verrechnen wir die 1/2 Frachtkosten. Mindestauftragswert € 250,-- zuzüglich Frachtkosten.

Lieferungen BRD und Südtirol: Aufträge über € 750,-- NettoWarenwert werden FREI HAUS geliefert. Mindestauftragswert € 500,-- NettoWarenwert werden ebenfalls Frei Haus geliefert, mit Hinzurechnung der 1/2 Frachkosten.

Lieferungen Schweiz: Mindestauftrag € 750,-- Lieferung FREI GRENZE Aufträge über € 1.500,-- werden FREI HAUS geliefert / unverzollt & unversteuert.

Lieferungen in alle anderen Länder: die Konditionen richten sich nach den jeweiligen Transportkosten, bitte fragen Sie nach wir erteilen Ihnen gerne Auskunft.

Sonderbestellungen
Sonderbestellungen, Sonderanfertigungen, Streckengeschäfte usw. werden prinzipiell nur gegen Anzahlung von mindestens 25% der Auftragswertes durchgeführt, Restbetrag abzgl. des vereinbarten Skontos sind zu den üblichen Zahlungskonditionen fällig.

Erfüllung des Kaufvertrages und Lieferzeiten
Wir können als Verkäufer, aus welchen Gründen auch immer, vom Vertrag zurücktreten. Vereinbarte Lieferfristen werden selbstverständlich nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Überschreitungen, welche nicht in unserem Verschulden liegen, zu tolerieren. Für eventuelle Schadensfälle, die aus einem Lieferverzug oder der Nichterfüllung entstehen könnten, sind wir auf keinem Fall haftbar zu machen.

Reklamationen
Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware müssen unverzüglich bei der Anlieferung dem Spediteur bekanntgegeben und durch eine schriftliche Tatbestandsaufnahme bestätigt werden. Weitere Reklamationen müssen ebenfalls unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Warenerhalt schriftlich an uns gemeldet werden, nach Ablauf der 8 Tage Reklamationsfrist sind Beanstandungen ausgeschlossen und können von uns nicht anerkannt werden. Da unsere Warenlieferungen versichert sind, kann es jederzeit vorkommen, daß Fotos von den beschädigten Artikeln verlangt und diese müssen dann unverzüglich per Email an: reklamation@sorgner.at gesandt werden, gegebenenfalls wird auch die Ware von einem Haveriekommisar Vorort begutachtet.

Da unsere Produkte "reine Handarbeit" sind, sind geringfügige Abweichungen in Qualität / Form und Farbe unvermeidbar und berechtigen daher nicht zur Reklamation. Im Gegenteil, gewisse Abweichungen zeugen dafür, daß dies Handarbeit ist und keine maschinelle Massenproduktion.

Warenrücksendungen
werden prinzipiell nur nach vorhergehender Rücksprache mit uns angenommen, bei unbestätigten Rücksendungen verweigern wir die Annahme, denn oftmals sind Frachtkosten erheblich höher als der jeweilige Warenwert.

Erstlieferungen an Neukunden
werden prinzipiell nur gegen Vorauskassa oder Nachnahme geliefert, abzüglich 3% Skonto.

Zahlungen
Unsere Zahlungskonditionen lauten wie folgt: 10 Tage abzüglich 2% Skonto, 30 Tage netto/netto. Bankeinzug abzüglich 4% Skonto, sollte ein Bankeinzug rückgebucht werden ohne unserer Schuld, wird der Rechnungsbruttobetrag automatisch sofort fällig gestellt und die verursachten Bankspesen sind zu ersetzen. Weiters sind wir berechtigt, Mahnspesen € 5,-- pro Mahnung zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 1% pro Monat und Spesen. Etwaige Reklamationen verlängern nicht die Zahlungsfrist.

Forderungsversicherung
wir behalten uns vor, Forderungen an Neukunden bei der PRISMA Kreditversicherung zu versichern. Sollten Sie dies nicht wünschen, können wir Ihnen gerne 1,5% Kreditversicherungsgebühr bei Vorauskassa zusätzlich in Abzug bringen. Ebenso sind wir Mitglied bei der SCHUFA und liefern bzw. holen uns Bonitätsauskünfte.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Amstetten
Als Erfüllungsort gilt Amstetten als vereinbart und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass für eventuelle Rechtsstreitigkeiten das Bezirksgericht Amstetten zuständig ist. Weiters gilt Österreichisches Recht als vereinbart.

Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt und gilt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen.

Obige allgemeine Liefer- und Zahlungskonditionen gelten für alle Folgeaufträge, unabhängig davon ob diese schriftlich oder telefonisch bei uns eintreffen. Durch Erteilung des Auftrages werden obige allgemeine Liefer- und Zahlungskonditionen anerkannt.

ARA-Lizenz-Nr. 18190DVR 0925357UID: ATU 17112005FN 30748, Landesgericht St.Pölten
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